Ein Sondergesetz zur Jungenbeschneidung – kein Beitrag zur religiösen oder kulturellen Integration
von Gitti Hentschel, Leitung Gunda-Werner-Institut
Ein Jahr ist das „Kölner Urteil“ her, in dem ein deutsches Landgericht erstmals eine Beschneidung an einem Jungen, die nicht medizinisch erforderlich war, als Straftat aburteilte. Ein Einzelurteil, das keine Präzedenzwirkung hätte entfalten müssen und doch so viel in Gang setzte. Verständlich, dass gerade von jüdischen und muslimischen Gemeinden ein Sturm der Entrüstung und Proteste artikuliert wurden; sie sahen
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