Ein Sondergesetz zur Jungenbeschneidung – kein Beitrag zur religiösen oder kulturellen Integration

von Gitti Hentschel, Leitung Gunda-Werner-Institut

 Ein Jahr ist das „Kölner Urteil“ her, in dem ein deutsches Landgericht erstmals eine Beschneidung an einem Jungen, die nicht medizinisch erforderlich war, als Straftat aburteilte. Ein Einzelurteil, das keine Präzedenzwirkung hätte entfalten müssen und doch so viel in Gang setzte. Verständlich, dass gerade von jüdischen und muslimischen Gemeinden ein Sturm der Entrüstung und Proteste artikuliert wurden; sie sahen darin ihre religiöse und kulturelle Identität bedroht. Und sie machten es zu einer Frage von gesellschaftlicher Akzeptanz und Anerkennung. Zu Recht wurde daraus eine breitere gesellschaftliche bzw. Medien-Diskussion. Erschreckend machte sie jedoch deutlich, wie stark in der christlich sozialisierten deutschen Mehrheitsgesellschaft  antisemitische, islamophobe Vorurteile und Rassismen  wirksam sind. Doch ist  dagegen das neue Gesetz zur „Personensorge bei einer Beschneidung“ von Jungen, die nicht medizinisch erforderlich ist, eine Lösung? Wird damit ein Beweis erbracht, dass Judentum und Islam „zu uns“ gehören und Teil der deutschen Gesellschaft sind? Ein Teil der Beiträge hier zeigt aus unterschiedlichen Aspekten Zweifel auf.

Auch für mich ist klar: Nein. Es ist ein Gesetz, das Elternrecht und Religionsfreiheit einseitig zu Lasten des Rechts von Kindern, genau gesagt, von Jungen, auf körperliche und psychische Unversehrtheit und auf ihre Selbstbestimmung in Bezug auf Religion aushebelt; ein Sondergesetz, das nicht deshalb gut ist, weil es in Deutschland diskriminierte und unterprivilegierte Religionen und Kulturen in diesem einen Fall einmal und ausnahmsweise privilegiert (vgl. hierzu den Beitrag von Eva Quistorp).

 „Wieso sollen wir Frauen uns ausgerechnet in dieser Frage engagieren? Wieso überlässt du das nicht den Männern?“ wurde ich von einer befreundeten Feministin gefragt, als ich mit ihr über diesen SteitWert-Blog sprach. Doch gerade als Feministin sehe ich mich hier auch gefordert. Unter Aspekten von (Geschlechter)demokratie und Gleichheitsprinzip stelle ich das Gesetz in Frage, weil es juristisch Ungleichheit zwischen Geschlechtern festschreibt, die per Grundgesetz explizit auszuschließen ist. Mehr noch: die  Argumentationen – im Bundestag für dieses Gesetz und von den Vertreter_innen des Judentums und des Islam gegen das Kölner Urteil – verweisen auf Jahrtausende oder auch „nur“ Jahrhunderte alte jüdische bzw. islamische Traditionen und enthüllen im Kern zutiefst patriarchales Denken; sie beziehen sich auf Zeiten, in denen die Errungenschaften der französischen Revolution und Aufklärung, Menschenrechte, die individuellen Rechte von Männern wie Frauen, noch nicht galten, die aber zum Maßstab und Referenzrahmen unserer Verfassung unverzichtbar gehören. Und sie suggerieren: Jungen und Mädchen sind verschieden und also unterschiedlich zu behandeln, sie haben im religiös-kulturellen Kontext, in ihrer Einbindung in die jeweilige Religionsgemeinschaft unterschiedlichen Stellenwert. Und ihre Zugehörigkeit (und die Unauflöslichkeit) wird ihnen dann gleich noch in ihren Körper eingeschrieben, was durch die entsprechenden Initiierungsfeiern zusätzlich zelebriert wird.

In den 70er Jahren hat eine starke Frauenbewegung, in der ich auch engagiert war, für das weibliche Selbstbestimmungsrecht, für das Recht, über den eigenen Körper selbst zu bestimmen und für das Recht auf Abtreibung, insbesondere auch gegen die vehementen Proteste und den massiven Einfluss der christlichen Kirchen in der Gesellschaft und auf das Parlament gekämpft. Hierin kulminierte zugleich der Kampf um Geschlechtergerechtigkeit als grundlegendes konstituierendes Prinzip einer demokratisch verfassten, anti-patriarchalen und säkularen Gesellschaft. Und es gab im Parlament insbesondere von den Frauen – fraktionsübergreifend – Verbündete.

Für die von Beschneidung aus religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen bedrohten Jungen gibt es keine solche Unterstützung für ihr Selbstbestimmungsrecht über Körper und Religion. Zwar treten auch islamisch und jüdisch sozialisierte Kritiker_innen gegen Jungenbeschneidung ein und machen dies als anti-emanzipative und traumatisierende Praxis deutlich. Zum Teil plädieren sie daher ersatzweise für eine symbolische Beschneidung. Doch sie sind in einer absoluten Minderheitenposition und haben auch im Parlament wenig Verbündete. Im Gegenteil hat dort eine von christlich sozialisierten, weißen Männern dominierte Mehrheit dieses Recht zur Beschneidung männlicher Kinder verabschiedet – eine in weiten Teilen reaktionäre Allianz, die sich auch sonst oft gegen die grundgesetzlich verankerte Geschlechtergleichstellung positioniert. Hier verbindet sich dies als ebenfalls grundgesetzlich verbrieftes Elternrecht mit dem der Religionsfreiheit. Religiöse Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Jungen werden dafür geopfert. Ein Gesetz, das patriarchalen (Familien)strukturen und traditionellen Denkmustern verhaftet ist und anti-emanzipativ wirkt. Aus Respekt und Achtung vor den religiös-kulturellen Minderheiten? Wohl kaum. Und es ist kaum anzunehmen, dass ein solches Gesetz die Integration kultureller und religiöser Minderheiten befördert.

Als GWI haben wir erst relativ spät, nach längeren internen Diskussionen entschieden, uns im StreitWert-Blog aus geschlechterpolitisch-emanzipativer Perspektive an der Debatte zu beteiligen. Ein Vorbehalt war, dass auch wir damit antisemitischen, islamophoben, rassistische Vorurteilen Vorschub leisten könnten, ein anderer, ob wir uns als Angehörige der Gruppe christlich sozialisierter Mehrheitsdeutscher ausgerechnet hier einmischen sollen?

Nachdem wir uns für die Debatte entschieden hatten, war klar: vorrangig sollen unterschiedliche geschlechterpolitische Perspektiven zu Wort kommen, und von vorn herein wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – jede Kommentierung, die die präsentierte Position abwertet oder sogar antisemitische, anti-islamisch oder sexistische Vorurteile enthält, ausgeschlossen. Doch durch die bisherigen Debattenbeiträge, den Diskussionsverlauf und die von zugelassenen bzw. nicht veröffentlichten Kommentare ist für mich auch ein Dilemma deutlich geworden:

Wie eine offene Diskussion auf Augenhöhe, gleichberechtigt führen, wenn der Respekt vor den Positionen und Perspektiven der jeweils anderen nicht wechselseitig ist? Wenn ich Abwertungen, Ressentiments und Unterstellungen nicht nur in Texten der privilegierten Mehrheitsgesellschaft, sondern auch in von uns angefragten in Beiträgen von Vertreter_innen der religiösen oder kulturellen Minderheit  lese?  Dürfen/ können sie unwidersprochen stehen bleiben, wenn Kommentare dazu wiederum Abwertungen enthalten? Und wie damit umgehen, wenn  Vertreter_innen der Minderheitsgesellschaft zum Teil die geschlechterpolitische Fragestellung nur marginal behandeln, obwohl das unser Fokus ist Und wie weit sollen wir Inhalte in einer solchen Diskussion zulassen, in denen sachliche Abwägungen und Argumentationen pro Kinderschutz und Jungenrechte, gegen patriarchale Denkweisen oder Praktiken gespeist werden auch aus Vor-Urteilen oder vielleicht auch nur Unkenntnis über die jüdische oder islamische Religion oder Kultur? Dient es nicht eher dem Abbau von Vorurteilen, darauf mit Argumenten einzugehen? Wo ist die jeweilige Grenze?

Wir  haben gwi-intern festgestellt: auch wir ziehen Grenzen unterschiedlich, auch abhängig von der Verortung der jeweiligen Autor_innen., Streng nahmen wir nur jeden Kommentar, der als rassistisch, antisemitisch konnotiert erschien raus. Ein Effekt war: die Beiträge wurden und werden in anderen Foren diskutiert, und uns wird der Vorwurf der Zensur gemacht. So weit es um bösartige Positionierungen gegenüber Judentum und Islam, gegenüber Feminismus und geschlechterdemokratischen Perspektiven geht, nehmen wir dies durchaus gelassen hin. Doch zum Teil haben wir so auch Argumente ausgeschlossen, die ich zugleich bedenkenswert finde. Und damit steht neben der Frage eines gleichberechtigten Diskurs über die geschlechterpolitische Relevanz und Wirkung dieses Gesetzes auch die Frage im Raum: Wann schütze ich eine diskriminierte Minderheit, wann verhalte ich mich eher paternalistisch-(oder maternalistisch)-bevormundend, und wann beginnt Zensur? Gewiss sind die Grenzen fließend, zumal die kulturellen und religiösen Minderheitengruppen selbst oft unterschiedliche und manchmal auch einander gegenseitig abwertende Perspektiven einnehmen. Und wahrscheinlich gibt es ohnehin keine eindeutigen Antworten und Klärungen.

Gitti Hentschel ist Kommunikationswissenschaftlerin (M.A.), und Sozialpädagogin. Seit 4/2000 Leiterin des -zunächst – Feministischen Instituts, seit Juni 2007 Gunda-Werner-Instituts  in der Heinrich-Böll-Stiftung. Freiberuflich: Publizistin, Dozentin unter anderem an TU und HU Berlin,  Mitinitiatorin und Mitglied des deutschen Frauensicherheitsrats, Mitbegründerin der »taz« 1979,  Jahre lang taz-Redakteurin und taz-Vorstand; danach freiberuflich Journalistin, ehemalige Mitverlegerin der Wochenzeitung »Freitag«, 10 Jahre lang – bis 2010 – ehrenamtlicher Vorstand des 4. Berliner Frauenhauses, 5 Jahre lang hauptamtliche Frauenbeauftragte der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und Bundessprecherin der Hochschulfrauenbeauftragten.


Posted

in

Tags: