Analysen zur Debatte um die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16
„Es ist nötig, einen Feminismus der Einwanderungsgesellschaft zu entwickeln, mit neuen Allianzen – und mit einer Vision von Emanzipation, die über die Grenzen von Religion, Hautfarbe und Lebensstil hinweg verbindend sein könnte.“
Das Jahr 2016 hat aus feministisch-antirassistischer Sicht ziemlich rumplig begonnen. Groß war das Erschrecken über die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten. Innerhalb weniger Tage wurde „Köln“ zum Beleg und Symbol für den „gefährlichen jungen Mann aus einer anderen Kultur“, der die ohnehin von ihrer Willkommenskultur strapazierten Deutschen vor die grundsätzliche Frage stellte: Schaffen wir das? Oder ist es doch an der Zeit, die Grenzen zu schließen und Abschiebungen zu erleichtern?
Aus einer anderen Perspektive taugte „Köln“ weniger als Argument für einen weiter erschwerten Zuzug von schutzbedürften Menschen denn vielmehr als Ausweis einer gigantischen Fehlinformation der Öffentlichkeit durch Polizei und Medien. Zunächst hatte der Kölner Polizeipräsident von einer ruhigen Silvesternacht gesprochen. Ein „interner Bericht“ bezog aber gegen diese Einschätzung Stellung: „Im Einsatzverlauf erschienen zahlreiche weinende und schockierte Frauen/Mädchen bei den eingesetzten Beamten und schilderten von sex. Übergriffen durch mehrere männliche Migranten/ -gruppen.“ Dieser Bericht wurde laut Süddeutscher Zeitung „millionenfach“ in den sozialen Medien geteilt.
In diesem Bericht hieß es auch, dass Verdächtige zur Polizei gesagt hätten: „Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen.“ Die FAZ betrachtete diesen Bericht als „Brandbeschleuniger“. Und tatsächlich veränderte sich die Debatte über Geflüchtete und die deutsche Willkommenskultur daraufhin einschneidend.
Weder die Verdächtigung von syrischen Geflüchteten als zentrale Tätergruppe erwies sich als richtig, noch konnte die gleichfalls geäußerte Vermutung der Polizei, es handele sich um organisiertes Verbrechen aus den Ländern des Maghreb, erhärtet werden. Bis heute ist es den Medien nicht gelungen, ein klares Bild von den Ereignissen in der Silvesternacht zu zeichnen.
Ungeachtet der diffusen Faktenlage wurden im Nachgang zu „Köln“ Fakten geschaffen und das Grundrecht auf Asyl weiter ausgehöhlt. Mithilfe der nun im Asylkompromiss II festgeschriebenen Regelung von „sicheren Herkunftsländern“ können Verfahren neuerdings verkürzt werden und Menschen schneller aus der Bundesrepublik abgeschoben werden. Zudem wurde der Familiennachzug für anerkannte Geflüchtete für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Maßnahme zwingt insbesondere Frauen und Kinder auf lebensgefährliche Fluchtrouten übers Mittelmeer und anschließend auf die kaum noch passierbare Balkanroute. Der kollektive Aufschrei, Frauen in Deutschland schützen zu müssen, führte zu einer tausendfachen Schutzlosigkeit von Frauen und Kindern, die aus Kriegsgebieten wie Syrien, Irak und Afghanistan fliehen.
Keine einzige Verurteilung wegen sexueller Gewalt
Doch auch wenn wir den Blick ausschließlich auf innerdeutsche Verhältnisse richten, ergibt sich eine weitere beredte Diskrepanz zwischen Erregung über sexualisierte Gewalt und ihren Folgen. So wurde bislang kein Tatverdächtiger wegen sexueller Gewalt verurteilt.
„1100 mutmaßliche Opfer der Kölner Geschehnisse haben bislang Anzeige erstattet, knapp 600 auch wegen sexueller Übergriffe. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit gegen 78 Beschuldigte, die überwiegend marokkanische, algerische, tunesische und libysche Staatsbürger sind. Nach einigen von ihnen wird gefahndet, 15 Männer sitzen in Untersuchungshaft ….“ (Süddeutsche Zeitung, 22.2.2016)
Ende Februar standen erstmals drei Angeklagte vor Gericht, aber sexuelle Gewalt wurde „keiner dieser Personen zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft derzeit nur 14 Männern vor, Frauen sexuell bedrängt zu haben. Einer von ihnen ist in Haft.“ (Süddeutsche Zeitung, 22.2.2016)
Verurteilt wurde ein geständiger 23-jähriger Mann wegen Diebstahls eines Handys zu sechs Monaten Haft und 100 Euro Geldstrafe. Zwei weitere Männer erhielten gleichfalls wegen Diebstahls 60 Sozialstunden beziehungsweise eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Diese Urteile verweisen auch auf einen Missstand in der deutschen Strafgesetzgebung, die sexuelle Belästigung und „Angrapschen“ am Arbeitsplatz, nicht aber auf öffentlichen Plätzen unter Strafe stellt.
In dem Blog „Neue Männer, altes Feindbild“ möchten wir aus unterschiedlichen Perspektiven analysieren, warum es so leicht war, die feministischen Forderung nach sexueller Selbstbestimmung und damit auch nach Sicherheit in der Öffentlichkeit für rassistische Positionen zu funktionalisieren. Warum gelang es feministischen, antirassistischen Perspektiven nicht, die Deutungshoheit über die Ereignisse zu erlangen? Warum blieben etwa die unmittelbar nach den Ereignissen publizierten Pressemitteilungen des Deutschen Juristinnenbundes sowie der Aktion „#ausnahmslos“ weitgehend folgenlos? In beiden Stellungnahmen wurde gefordert, den Blick auf die Tat und nicht auf die vermeintliche Herkunft der Täter zu richten.
Alle Beiträge liefern Bausteine für einen Feminismus in der Einwanderungsgesellschaft. Diskutieren Sie mit!